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Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I.
Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie
werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II.
Vertragsabschluß
1.
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag ( nachfolgend kurz
„Vertrag“) zustande.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für
den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist
jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere
diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3.
Die Unter- und Weitervermietungen der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgaben dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels gegenüber Dritten.
3.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4.
Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5.
Rechungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt
spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist nur, wenn
auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist
das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem
Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00
erheben.
6.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel
ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel abgelaufene
Forderungen durch Erteilungen einer Zwischenrechung jederzeit fällig zu stellen
und sofortige Zahlung zu Verlangen.
7.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV.
Rücktritt des Gastes, Stornierung
Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
a)
Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung.
b)
Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von
dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel
ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige
Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt. Die Bereitstellungskosten, die dabei dann vom Gast zu bezahlen sind, betragen bei nichtinanspruchnahme bis 14 Tage vor gebuchten Datum 70%, bis 7 Tage vor gebuchten Datum 80%, einem kürzeren Zeitraum als 7 Tage bis zum gebuchten Datum 100% des jeweils vollen Preises des gebuchten Appartements.
Die Stornokosten reduzieren sich jeweils um die ersparten Aufwendungen um 10 %.
2.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel
rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3.
Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten Frist ohne weiterer Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, hat das
Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt
schriftlich erklären.
V.
Rücktritt des Hotels
1.
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3
eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der
vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach
den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die
Buchung nicht endgültig bestätigt.
2.
Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht binnen
einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag
zurückzutreten,insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet
erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein
außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen das Gastes eröffnet oder die Eröffnung
desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
VI.
An- und Abreise
1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es
sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung.Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetags in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach
20:00 anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hierzu Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die gesetzliche Nutzung des Zimmer bis 18:00 Uhr den
Tageszimmerpreis in Rechung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen
Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein
oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
5.
Sollten Sie nach 20:00 Uhr anreisen, haben wir Ihren Zimmerschlüssel in unserem Restaurantbereich für Sie bis 22:00 Uhr hinterlegt.
VII.
Haftung des Hotels, Verjährung
1.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich
das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2.
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3.
Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann,
wenn diese auf die Verletzung einer wesentlich Vertragspflicht oder einer
Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4.
Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden
Schadensfall im einzelnen und alle Schadenfälle aus und im Zusammenhang mit den
vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 3.000.000,00 pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Die
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig
verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Bewirtungspreises, höchstens
jedoch bis zu € 50.000,00 je Gast.
7.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage gegen Entgelt zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte,
haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder
seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstücks
gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
8.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
9.
Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen
Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist
berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechung
einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu
übergeben.
10.
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von
dem Zeitpunkt,in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf
diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
an.
Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers
oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII.
Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und
sonstige gerichtlicher Verfahren auch im allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig
zu machen.
4.
Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stand: Juni 2009
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